Inklusion ist Menschenrecht

Chancen für Menschen mit komplexen Bedarfslagen durch die UN-Behindertenrechtskonvention?! 
Menschen mit komplexen Bedarfslagen sind durch Diskriminierung und Ausgrenzung bedroht, insbesondere bei schweren kognitiven, physischen und psychischen Beeinträchtigungen (vgl. Inclusion Europe 2008). Ihre Lebensbedingungen sind abhängig von Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen derer, die Verantwortung für die Gestaltung ihres Alltags und ihrer Entwicklungsperspektiven tragen ─ in Politik und Verwaltung, in der Gemeinde, in der sie leben, in der Institution, die ihnen Unterstützung gewährt, im Wohnalltag, im Bereich von Arbeit und Beschäftigung, in der Schule. 

von Monika Seifert 

Das hohe Maß an Abhängigkeit ist für diese Menschen Teil ihrer Lebensrealität, das Ziel der Unabhängigkeit und der Befähigung zur Vertretung der eigenen Interessen für die meisten nicht mehr als eine Fiktion. Sie brauchen Menschen, die sich für ihre Rechte einsetzen. Dafür bietet die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einen geeigneten Rahmen. Die Konvention strebt die vollständige und wirksame Partizipation und Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft an (Art. 3 BRK2). 

Bereits in der Präambel wird die Notwendigkeit unterstrichen, „die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen, einschließlich derjenigen, die intensivere Unterstützung benötigen, zu fördern und zu schützen“ (Präambel Abs. j). Dazu gehört, dass sie „vollen Zugang zu physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben“ (Präambel Abs. v). 

Die gegenwärtige Lebenswirklichkeit von Menschen mit schweren Behinderungen ist auch in Deutschland von diesem Anspruch noch weit entfernt – obwohl im Zeichen des Normalisierungsprinzips in den letzten 40 Jahren bemerkenswerte Verbesserungen gegenüber früheren Zuständen erreicht wurden. 

Zielperspektive Inklusion

Grundlegende Bedeutung für die Lebensperspektiven von Menschen mit schweren Behinderungen hat der Art. 19 BRK: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Hier ist festgeschrieben,

 

  • dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt wählen können sollen, wo und mit wem sie leben wollen, 
  • dass sie die jeweils notwendige Unterstützung zum Leben in der Gemeinschaft und zur Einbeziehung in die Gemeinschaft erhalten sollen, zur Verhinderung von Isolation und Ausgrenzung,
  • dass ihnen kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit auf gleichberechtigter Grundlage zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen sollen. 
Das ist der Rahmen für Inklusion. 

 

In diesen Forderungen wird das Menschenbild deutlich, das die Konvention prägt. Menschen mit Behinderung sind aktiv Gestalter ihrer Lebenssituation, sie sind als Bürger Teil der Gemeinde. Erschwernisse bei der Teilhabe am Leben der Gesellschaft sind nicht in erster Linie in Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen begründet, sondern in einer mangelnden Passung zwischen ihren individuellen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen und den jeweils gegebenen Umweltbedingungen. Daraus leitet sich der gesellschaftliche Auftrag ab: Teilhabe-Hemmnisse abzubauen und Teilhabe-Chancen zu stärken. 

Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention stellen die Behindertenhilfe vor erhebliche Herausforderungen. Nach wie vor ist das Hilfesystem im Wesentlichen ein Sondersystem, in dem stationäre Einrichtungen dominieren. Im Laufe des Jahres 2007 wurden bundesweit rund 176.000 Menschen mit Behinderung in Heimen betreut3, das sind fast zwei Drittel der Empfänger von „Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten“. Ambulante Unterstützung beim Wohnen in einer eigenen Wohnung oder in Wohngemeinschaften erhielten etwa 93.000 Menschen mit Behinderung. 

Aktuell kann trotz der Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder und trotz der im SGB IX formulierten Zielperspektiven „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ von einer gleichberechtigten Stellung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf keine Rede sein. Gefährdungen ihrer grundsätzlichen Zugehörigkeit sind allenthalben präsent. Sie müssen darum benannt und hinsichtlich möglicher Anknüpfungspunkte zur Verbesserung der Situation beleuchtet werden. Die Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein, hinter den es kein Zurück mehr gibt: Inklusion ist Menschenrecht. Das Signal fällt allerdings in eine Zeit, in der krisenhafte Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Haushalte, des Arbeitsmarkts, des Wohlfahrtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenhalts Hoffnungen auf grundlegende Änderungen dämpfen. Die Lebensumstände vieler Menschen haben sich drastisch verschlechtert. Soziale Ungleichheiten erscheinen verschärft, Exklusionsrisiken nehmen zu – nicht nur für sogenannte Randgruppen. Sie finden ihren Ausdruck in einer Veränderung der Mentalitäten gegenüber schwächeren Bevölkerungsgruppen und im Schwinden von Solidarität. 

Eine Untersuchung von Heitmeyer & Endrikat im Jahr 2007 hat ergeben, dass etwa ein Drittel der Deutschen tenden-ziell der Aussage zustimmte, dass sich eine Gesellschaft wenig nützliche Menschen nicht leisten könne; etwa ein Viertel stimmte der Aussage zu, dass moralisches Verhalten ein Luxus sei, den wir uns nicht mehr leisten können (vgl. Heitmeyer & Endrikat 2008, 62). Ökonomische Einstellungen wie die genannten beziehen sich primär auf Langzeitarbeitslose und Obdachlose, schließen aber in Teilbereichen auch Menschen mit Behinderung mit ein: „Vorurteile und Ressentiments dürften vor allem gegenüber Geistigbehinderten existieren. Wenn diese Menschen arbeiten, dann häufig in Behindertenwerkstätten – und damit außerhalb der marktwirtschaftlichen Konkurrenz. Zudem erzeugen sie oft Kosten für die Solidargemeinschaft, da sie einer besonderen Versorgung bedürfen.“ (Heitmeyer & Endrikat 2008, 68)

Als weiterer Risikofaktor für die Teilhabechancen von Menschen mit schweren Behinderungen erweist sich die Kostenexplosion im sozialen Bereich. Im Jahr 2008 sind die Sozialhilfeausgaben bundesweit um fünf Prozent gestiegen; mehr als die Hälfte der Ausgaben entfiel – bei zunehmend steigenden Fallzahlen – auf die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland 2008). Weitere Steigerungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten. Unter Kostendruck wird die Situation in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe also auch weiterhin durch Verschlechterungen der Rahmenbedingungen bestimmt sein – mit gravierenden Folgen für Menschen mit schweren Behinderungen, die auf intensive personelle Unterstützung angewiesen sind. Ohne adäquate Unterstützung kann die Teilhabe dieser Personengruppe kaum realisiert werden.

Institutionelle Separierung

Um Verschlechterungen der Lebensbedingungen und Ausgrenzungsrisiken für Menschen mit schweren Behinderungen wirksam entgegen treten zu können, benötigen wir die Solidarität der Gemeinschaft. Sie zu gewinnen ist kein leichtes Unterfangen. Martin Hahn (2004) vertritt die These, dass solidarisches gesellschaftliches Handeln auf dem Erkennen und Berücksichtigen von Gemeinsamkeiten beruht. Wie aber können Gemeinsamkeiten erkannt werden, wenn Menschen mit schweren Behinderungen, vor allem im Erwachsenenalter, in unseren Städten und Gemeinden weitgehend unsichtbar sind? Wenn ihr Leben – mit dem Blick von außen – als nicht lebenswert angesehen wird? Wenn sie als Pflegefall deklariert werden, nicht entwicklungsfähig?

Die Unsichtbarkeit dieser Personengruppe ist kein neues Phänomen. Die Behindertenhilfe hat durch ihre Hilfestrukturen kräftig dazu beigetragen. Unterstützungsangebote für Menschen mit schwerer Behinderung werden überwiegend in sozial ausgrenzenden Hilfearrangements in Sondersystemen vorgehalten. So ist beispielsweise die gegenwärtige Praxis der Zuweisung von Wohnformen an den Fähigkeiten für eine möglichst selbstständige Bewältigung des Alltags orientiert – mit der Folge, dass zuallererst die Menschen mit geringerem Hilfebedarf von Prozessen der Dezentralisierung und De-Institutionalisierung profitieren. Individuelle Wohnarrangements inmitten der Gemeinde sind für diesen Personenkreis nur punktuell realisiert. Der größte Teil der gemeindenahen wohnbezogenen Einrichtungen und Dienste ist nicht auf die Betreuung beziehungsweise Begleitung von Menschen mit schweren Behinderungen eingestellt. Dies gilt für die konzeptionellen Grundlagen, die Qualifikation der Mitarbeiter und die finanziellen Ressourcen. Externe fachliche Unterstützung ist nur im Ausnahmefall möglich.

Leben in Abhängigkeit

Das Leben von Menschen mit schweren Behinderungen ist ein Leben in permanenter Abhängigkeit – mit dem Risiko der Missachtung grundlegender Rechte. Das haben die Ergebnisse der Kölner Lebensqualität-Studie deutlich gemacht, die vor einigen Jahren in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in NRW durchgeführt wurde (vgl. Seifert et al. 2001).

Die Alltagswirklichkeiten von Menschen mit schweren Behinderungen in den an der Studie beteiligten Institutionen zeigen erhebliche qualitative Unterschiede. Es gibt positive Beispiele und Beispiele, die dem fachlichen Anspruch kaum genügen. Die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten, die auf der Basis von Beobachtungen im Wohnalltag beschrieben wurden, sind auf einem Kontinuum zwischen den beiden Polen Teilhabe und Ausschluss angesiedelt. Zwischen Teilhabe an gemeinsamer Tätigkeit und Ausgrenzung; an dialogischer Beziehung und Isolation; an Entscheidungen und Machtmissbrauch. Bedingungsfaktoren für die unterschiedlichen Wirklichkeiten sind einerseits strukturelle Bedingungen, die das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und das Erschließen des sozialen Umfelds erschweren, andererseits Erfahrungen, Qualifikation, Einstellungen und Persönlichkeit der Mitarbeitenden. Damit ist das Menschenbild angesprochen, das im Umgang mit Frauen und Männern mit schwerwiegend herausforderndem Verhalten wirksam wird und die Teilhabechancen dieser Personengruppe stärken oder beeinträchtigen kann.

Zentrale Fragen sind:

 

  • Schauen wir zuerst auf das Abweichende von der Norm oder erkennen wir das Gemeinsame von Menschen mit und ohne Behinderung? 
  • Erkennen wir in unserem Gegenüber die Entwicklungspotenziale oder eher die Beeinträchtigungen? 
  • Erhalten wir uns den offenen Blick für die Individualität des Einzelnen oder begnügen wir uns mit Zuschreibungen, die von Dritten vorgenommen wurden? 
  • Geben wir uns zufrieden mit spekulativen Deutungen aktueller Verhaltensweisen oder begeben wir uns auf die Suche nach lebensgeschichtlich prägenden Erlebnissen? 
  • Interpretieren wir herausforderndes Verhalten als störend oder als subjektiv sinnvoll unter den jeweils gegebenen Bedingungen? 
  • Betrachten wir den Menschen in seiner Lebenswelt oder sind wir auf die persönlichen Eigenheiten fixiert? 
  • Sehen wir die gegenwärtigen Lebensbedingungen dieses Personenkreises als gegeben oder entwickeln wir einen kritischen Blick für notwendige Veränderungen? 
Mitarbeiter von Einrichtungen und Diensten sind Akteure, die im Umgang mit Menschen mit schweren Behinderungen Problemlagen mildern, aber auch Konflikte auslösen oder verstärken können. Die Gefahr des Machtmissbrauchs in asymmetrischen Beziehungen verweist darauf, dass in der Arbeit mit Menschen mit schweren Behinderungen mehr gefordert ist als fachliche Kompetenz. Menschen, die nicht für sich selber sprechen können, brauchen Menschen, die anwaltschaftlich für ihre Belange Verantwortung übernehmen.

 

Der Begriff Anwaltschaft kann im übertragenen Sinne als Fürsprache beziehungsweise Parteinahme übersetzt werden (vgl. Störmer 2004). Fürsprache heißt konkret: „für einen anderen sprechen“, weil dieser nicht selbst für sich sprechen kann oder weil ihm nicht der Raum dafür gegeben wird. Fürsprache kann schnell in Bevormundung umschlagen. Die Parteinahme beinhaltet eine Dimension, die der Bevormundung entgegenwirkt. 

Auf der Basis der Behindertenrechtskonvention ist die Positionierung eindeutig: Menschen mit schweren Behinderungen haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wie alle anderen auch. Sie sollen Teil dieser Gesellschaft sein. Inklusion ist Menschenrecht.

Elisabeth Conradi (2001), eine Vertreterin der Ethik der Achtsamkeit, verweist darauf, dass Machtdifferenzen bei der Gestaltung von Beziehungen in Abhängigkeitsverhältnissen nicht zwangsläufig zu Bevormundung und Unterordnung führen. Das heißt: Abhängig sein ist nicht gleichbedeutend mit Ohnmacht. Dennoch sei grundsätzlich von einer Dynamik der Macht auszugehen, die in Gewalt münden kann. Andererseits bestehe in asymmetrischen Beziehungen auch die Chance, Empowerment-Prozesse zu vollziehen, auf beiden Seiten. Im Von-einander-Lernen können Unterschiede bestehen bleiben, mit positiven Wirkungen auf den jeweils anderen. 

Soziale Akzeptanz

Erfahrungen im Wohnumfeld von Menschen mit schweren Behinderungen können auf den gemeinsamen Nenner gebracht werden: Soziale Akzeptanz ergibt sich nicht von selbst. Wenn schwer behinderte Menschen den Leuten im Umfeld „nicht zu nahe kommen“, werden sie – aus der Distanz – akzeptiert und ihre Betreuer ob der schweren Aufgabe bewundert („sowas könnte ich nicht“). Bei begleiteten Aktivitäten in der Gemeinde erfahren sie als „Heimbewohner“ sowohl Toleranz als auch Ablehnung. Letzteres kann bei Mitarbeitenden zu Vermeidungstendenzen hinsichtlich außerhäuslicher Aktivitäten mit diesem Personenkreis führen (vgl. Hahn et al. 2004). Schwierigkeiten gibt es nach wie vor im unmittelbaren nachbarschaftlichen Zusammenleben, vor allem wenn das Verhalten der behinderten Menschen gewohnte Routinen „stört“.

Ein Mitarbeiter berichtet: „Sie [die Nachbarn; Anm. M.S.] mögen keine Leute wie unsere, die dann schreien, die auffallen, die komisch aussehen, die sich auch mal auf jemanden stürzen, wo man so schnell manchmal nicht ist. Wenn wir im Sommer im Garten waren, wurde die Polizei gerufen, weil die Mittagsruhe nicht eingehalten wurde. Man kann unseren Leuten nicht sagen, von eins bis drei darf keiner rufen. Die Leute haben ihren eigenen Rhythmus, der kollidiert ganz stark mit dem Rhythmus von den Nachbarn. (…) Mittlerweile hat sich das etwas gegeben, die Leute kennen uns jetzt.“ (Seifert 1997, 205)

Die Leute kennen uns jetzt – dieser Sachverhalt scheint grundlegend zu sein für die Offenheit von Nachbarschaften für Menschen, deren Verhalten aus der Norm fällt.

Klaus Dörner bezeichnet die Nachbarschaft als „Herzstück der Gesellschaft“ – als solidaritätsstabilisierende Institution (Dörner 2007). Das Zusammenleben in Nachbarschaften bietet die Basis für Bürgerschaftliches Engagement im Sinne von Solidarität für die Gemeinschaft. Grundlegende Prämisse für die Mobilisierung von nachbarschaftlicher Solidarität ist – so Dörner – eine streng territorial definierte Verantwortung, die zwar jenseits der Grenze lebende Menschen ausschließt, dafür aber alle im Territorium lebende und hingehörende Menschen einbezieht – ohne Sortierung nach Beeinträchtigungsarten. Dabei sollte sich die Größe eines Nachbarschafts-Sozialraums am „Wir-Gefühl“ der Bürger orientieren, das in der Regel auf gemeinsamen Erfahrungen beruht: Von entsprechenden Erfahrungen berichten Eltern von Kindern mit herausforderndem Verhalten. 

Gute Kontakte entwickeln sich vor allem dann, wenn das behinderte Kind von klein auf bekannt ist: „Wir haben eine tolle Hausgemeinschaft und auch die Nachbarn sind alle sehr offen gegenüber meinem Sohn, da sie ihn auch von klein auf kennen. (…) Und wenn ich Hilfe brauche, dann rufe ich irgendwo an und dann kommt auch jemand und unterstützt mich. Ich hab lange keinen Lifter gehabt im Bad und da hat mir dann jemand geholfen, meinen Sohn aus der Badewanne zu heben.“ (Seifert 2010, 158)

Aktivitäten mit dem Sohn im weiteren Umfeld werden dem gegenüber als Belastung erlebt: „Ich geh mit meinem Sohn nicht raus zu Festen oder so, das mach ich nicht. Ich schaff es halt selber nicht, weil für ihn ist das alles zu viel. (…) dann schreit mein Sohn und dann gucken die Leute, und wenn er anfängt sich zu schlagen, dann machen sie einen großen Bogen.“ (Seifert 2010, 162) 

Eine Mutter, deren erwachsene schwer mehrfach behinderte Tochter als Kind eine integrative Schule in ihrem Wohnbezirk besucht hat, sieht ihre Hoffnungen auf eine allmählich wachsende Integrationsbereitschaft schwinden. Ohne unterstützende Strukturen sei die gute Idee zum Scheitern verurteilt: „Integration ist nicht selbstverständlich, überhaupt nicht, nein. Wenn man ehrlich ist: Integration mit Gleichaltrigen, das muss man organisieren und bezahlen. Dann klappt es. (…) Es gibt in deren Alter, glaube ich, nicht viele junge Leute, die wirklich etwas mit behinderten jungen Menschen zu tun haben wollen, schon gar nicht mit so schwer Behinderten. (…) (Seifert 2010, 160)

Von eher frustrierenden Erfahrungen berichtet auch eine andere Mutter, deren Sohn sich im Kontext einer autistischen Symptomatik überwiegend nonverbal äußert und dessen Verhalten auf Außenstehende oft befremdlich wirkt: Wenn er Menschen lachen hört, dann lacht er gerne mit. Geschieht dies in der Öffentlichkeit, dann fühlen sich die anderen Menschen jedoch entweder durch sein lautes unkontrolliertes Lachen auf den Arm genommen oder sie fangen an, über ihn zu lachen, und ahmen ihn eventuell nach. Auch bei seiner regelmäßigen Teilnahme am Kiezturnen, gibt es teilweise Probleme: „Manche gehen damit richtig gut um, grüßen ihn sogar auf der Straße, wenn sie ihn mal so sehen, und manche kichern und lachen ihn aus und verarschen ihn. Und das (…) bricht mir das Herz immer wieder.“ (Seifert 2010, 162)

Positive Beispiele mit gemeindeintegrierten Wohnarrangements für Menschen mit schweren Behinderungen belegen, dass nachbarschaftliches Zusammenleben auch mit diesem Personenkreis gelingen kann – vorausgesetzt dass die jeweils gegebenen Bedingungen die Wohnbedürfnisse beider Seiten, der Menschen mit und ohne Behinderung, berücksichtigen.

Kostendruck

Ausgrenzungstendenzen werden nicht nur durch Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung und durch strukturelle Bedingungen des Hilfesystems bestimmt. Sie sind auch im Denken und Handeln von Entscheidungsträgern verankert, im Prozess der Feststellung des Unterstützungsbedarfs. Anbieter von Einrichtungen und Diensten, die im Rahmen der Berliner Kundenstudie befragt wurden, berichten, dass im Zuge der Kostendämpfung bei der Entscheidung über „passende Hilfearrangements“ für Menschen mit schweren Behinderungen fachliche Gründe zunehmend weniger Gewicht haben als Kostenaspekte: „Es gibt die Meinung, dass die dichte Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung Luxus ist. Das ist aus den Köpfen oftmals gar nicht rauszukriegen und es bedarf einer wahnsinnigen Anstrengung in jedem einzelnen Fall, die zu überzeugen davon, dass bestimmte Hilfen notwendig sind.“ (Seifert 2010)

Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob sich bei Menschen mit schweren Behinderungen der Einsatz von Mitteln der Eingliederungshilfe überhaupt ‚lohnt’. So stellt ein Berliner Fallmanager, der über die Bewilligung der Leistungen entscheidet, nach dem Besuch einer Fördergruppe fest: „Da sind dann diese jungen mehrfach behinderten Menschen. Und wenn Sie dann sehen, der liegt eben da nur auf dem Teppich und schlägt die Hände zusammen oder liegt im Bett, guckt eben den Spiegel an, der daneben hängt, und das ist der ganze Tag – da sage ich mir auch: Was ist da Eingliederungshilfe?“ (Seifert 2010, 242)

Erfahrungen im Rahmen der Hilfeplanung lassen den Schluss zu, dass bei Entscheidungen über die Bewilligung von Eingliederungshilfe bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf die Teilhabedimension häufig unberücksichtigt bleibt. Hauptkriterium ist die vermutete Entwicklungsfähigkeit. Ist diese für den Betrachtenden über einen längeren Zeitraum nicht erkennbar, werden Eingliederungshilfe-Maßnahmen gefährdet und Ausschlusstendenzen verstärkt.

Diese Zuweisungspraxis ist nicht mit den Zielsetzungen der Behindertenrechtskonvention vereinbar – sofern sie gegen des Willen des Betroffenen erfolgt (vgl. Lachwitz 2010, 70). Sie widerspricht dem Wunsch- und Wahlrecht und schränkt die Teilhabe an subjektiv bedeutsamen Lebenssituationen und Lebensbereichen ein. 

Strategien zur Stärkung der Teilhabechancen

Die gegenwärtigen Entwicklungen machen deutlich, dass die Forderung nach sozialer Inklusion in allen Lebensbereichen gezielte Aktivitäten zur Stärkung der Teilhabechancen von Menschen mit schweren Behinderungen notwendig macht. Integrationserfolge in diesem Bereich beziehen sich bislang überwiegend auf einzelne Personen oder Personengruppen, gestützt auf das Engagement der unmittelbar Beteiligten, wie Eltern, Lehrer, Einrichtungsträger. Inklusion hat dem-gegenüber einen umfassenden Anspruch.

Valentin Aichele präzisiert:„Die Gesellschaft für behinderte Menschen zu öffnen geht über das hinaus, was traditionell mit ‚Integration’ gemeint ist. Der Konvention geht es nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen Raum auch für Behinderte zu schaffen. Sie will eine inklusive Gesellschaft. Danach sind gesellschaftliche Strukturen selbst so zu gestalten und zu verändern, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen – gerade auch von Menschen mit Behinderungen – von vornherein gerecht werden.“ (Aichele 2010, 6)

Die Umsetzung von Inklusion erfordert Aktivitäten in unterschiedlichen Bereichen, die teils auf der Ebene des Individuums und seiner Lebenswelt, teils auf der Systemebene und im Sozialraum lokalisiert sind und miteinander in Wechselwirkung stehen (vgl. Seifert 2010).

Viele Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe haben sich in den letzten Jahren „auf den Weg in die Gemeinde“ begeben, durch Aktualisierung ihrer Konzeptionen, durch Veränderungen ihrer Strukturen, durch inklusive Praxisprojekte, durch Öffentlichkeitsarbeit. Manche entwickeln Konzepte, die auch Menschen mit schweren Behinderungen einbeziehen. Gesetzliche Regelungen und administrative Vorgaben setzen diesen Vorhaben oft enge Grenzen.

Hier die Weichen neu zu stellen sowie innovative Konzepte zu entwickeln und Veränderungen der Strukturen zu initiieren, ist eine der dringendsten Herausforderungen der nächsten Zeit. Dabei ist von vornherein darauf zu achten, dass der Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht vergessen wird. Das käme einer erneuten Ausgrenzung gleich, die den verheißungsvollen inklusiven Ansatz hohl erscheinen lässt.

Handlungsfeld: Das Individuum in seiner Lebenswelt

Teilhabestärkende Strategien können in diesem Handlungsfeld auf die Formel gebracht werden: Individuelle Ressourcen stärken – soziale Netzwerke entwickeln – Ressourcen im Gemeinwesen erschließen – Partizipation realisieren.

 

  • Individuelle Ressourcen stärken: Die Stärkung der Persönlichkeit, das Entwickeln von Selbstvertrauen sowie das Erleben von Sicherheit und unbedingter Wertschätzung sind eine notwendige Basis zur Realisierung von Teilhabe. Im Kern geht es darum, Gelegenheit für persönliche Entwicklung, für angemessene Kommunikation und psychosoziales Lernen zu bieten, um psychische Probleme, Lebenskrisen oder verfahrene Lebenslagen besser bewältigen zu können. Grundlage für die Entwicklung individuell passender Handlungskonzepte ist eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Diagnostik, die lebensgeschichtliche Erfahrungen und Bedingungsfaktoren der aktuellen Lebenssituation sowie die subjektive Perspektive des Betroffenen einbezieht. 
  • Soziale Netzwerke entwickeln: Von zentraler Bedeutung ist die Entwicklung tragfähiger sozialer Beziehungen mit Menschen, die nicht professionell in die Gestaltung des Alltags involviert sind. Positiv erlebte soziale Beziehungen stärken das psychische Wohlbefinden und die Entwicklung der persönlichen Identität (vgl. Beck 2008). Sie geben Halt in Krisen und Belastungen. Durch Intensivierung von Kontakten mit Menschen außerhalb des engen Wohnbereichs (wenn sie vom Einzelnen zugelassen werden) können so genannte „entlokalisierte Nachbarschaften“4 entstehen – ein Netz von Leuten, die nicht zum unmittelbaren Umfeld gehören, sich aber als Unterstützer des behinderten Menschen verstehen, beispielsweise im Sinne einer Patenschaft, die Kontinuität in der Beziehung bietet und dadurch Vertrauen schafft. Sie können als „Türöffner“ in die Gemeinde agieren.
  • Ressourcen im Gemeinwesen erschließen: Unter der Zielperspektive Inklusion reicht es nicht aus, Wohnmöglichkeiten für Menschen mit schweren Behinderungen inmitten der Gemeinde zu schaffen und Individuum-bezogen Unterstützung zur Bewältigung des Alltags sowie emotional Sicherheit und Geborgenheit zu geben. Viel mehr als bisher ist auch der Sozialraum in den Blick zu nehmen, Kontakte in der Gemeinde, im Stadtteil oder im Wohnquartier zu knüpfen zu entwickeln, um die gleichberechtigte Zugehörigkeit dieses Personenkreises zum Gemeinwesen bewusst zu machen.
    Mitarbeitenden von Einrichtungen und Diensten kommt auf dem Weg in die Gemeinde eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen ihre Aufgabenfelder erweitern und sich Kompetenzen aneignen, die Inklusionsprozesse unterstützen. Bislang stand der schwer behinderte Bewohner selbst im Mittelpunkt: sein Wohlbefinden, die Förderung seiner Fähigkeiten und der zwischenmenschlichen Beziehungen sowie der Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten – all dies waren und sind große Herausforderungen bei der Gestaltung des Alltags.
    Dabei wird aber oftmals übersehen, dass schwer behinderte Menschen nicht nur Bewohner einer Einrichtung sind mit Anspruch auf eine qualitätsvolle Begleitung und Betreuung, sondern in erster Linie Bürger der Gesellschaft, die bei der Wahrnehmung dieser Rolle besonderer Unterstützung bedürfen. Wenn Menschen mit Behinderungen in sozialen Rollen wahrgenommen werden, welche die Gemeinsamkeit von Menschen mit ohne Behinderung dokumentieren (zum Beispiel als Kunde im Supermarkt) und weniger in Rollen, welche die Unterschiede bewusst machen (beispielsweise als Heimbewohner, meist in Gruppen auftretend), kann das soziale Umfeld für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert werden und – im günstigen Fall – Bereitschaft zum Zusammenleben in Nachbarschaften entwickeln.
    Dennoch gibt es kein „Rezept“, nur Erfahrungen und daraus resultierende Empfehlungen. In jedem Einzelfall müssen individuell passende Wege gefunden werden, die – zumindest punktuell – eine Einbindung in die Gemeinde möglich machen, durch
    • das Erschließen der lokalen Infrastruktur,
    • die Entwicklung gemeinsamer Projekte mit anderen sozialen Organisationen,

 

 

  •  
    • die Integration in Arbeitsbereiche, die für das Gemeinwesen Bedeutung haben. 

 

Dabei ist immer zu fragen, ob die geplanten Aktivitäten den Bedürfnissen und Interessen der Beteiligten entsprechen.

  • Partizipation realisieren: Unter der Prämisse, dass jeder Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen und Interessen aktiv gestaltet, ist die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bei der Ermittlung ihres Unterstützungsbedarfs und der Hilfeplanung unabdingbar ist. Ihre Vorstellungen von einem „guten“ Leben sind der Ansatzpunkt für die Gestaltung der Hilfen. In diesem Sinn argumentiert Heiner Keupp: „Wir haben kein Recht, für die Betroffenen zu definieren, was für sie gut und qualitätsvoll ist. Dieses Handeln birgt die Gefahr der Bevormundung, der fürsorglichen Belagerung. Notwendig ist eine Perspektive, die Lebenssouveränität fördert - also eine Empowerment-Perspektive – und die ist ohne weitestgehende Einbeziehung der Betroffenen nicht vorstellbar.“ (Keupp 2000, 15)

Für Menschen mit Behinderung, die nicht für sich selbst sprechen können, sind durch geeignete Verfahren und unterstützende Materialien Möglichkeiten zur Mitwirkung an der individuellen Teilhabeplanung zu eröffnen. Beispielhaft sei die Methode der persönlichen Zukunftsplanung genannt, die selbst gewählte Unterstützerkreise integriert und Bündnispartner einbezieht, welche die Umsetzung der persönlichen Ziele unterstützen. Auf diese Weise wird die Forderung „Nichts über uns ohne uns!“ auch bei Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, ernst genommen und Partizipation praktiziert.

Handlungsfeld: Systemebene und Sozialraum

Friedrich Dieckmann (2010) hat auf der Basis von empirischen Befunden aus Großbritannien, den Niederlanden und Deutschland Rahmenbedingungen für die Gestaltung unterstützender Lebensbedingungen von Menschen mit herausforderndem Verhalten in den Kommunen beschrieben und an konkreten Beispielen konkretisiert. Als zentrale Dimensionen einer örtlichen Teilhabeplanung, die den Personenkreis integriert, werden folgende Aspekte genannt:

 

  • Versorgungsverpflichtung und bereichsübergreifendes Netzwerkmanagement 
  • Beratung von außen, therapeutische und medizinische Hilfen 
  • Krisenintervention 
  • Häusliches Wohnen in unterschiedlichen Settings
  • Arbeit, Beschäftigung, Freizeit: Individualisierung und Flexibilität
  • Bedarfsgerechte Dienste und qualifizierte Unterstützer (Familienunterstützende Dienste, Wohnen)
  • Individuelle Hilfeplanung und Casemanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit im Gemeinwesen: Vorurteile abbauen und Konflikte entschärfen. 
Angesichts der unterschiedlichen Bedarfslagen muss die Angebotsstruktur vielfältig und flexibel nutzbar sein. Bereits bestehende innovative Konzepte und deren Umsetzung in der Praxis zeigen Wege auf, die Verbreitung finden sollten. Wichtige Voraussetzung für die Entwicklung inkludierender Strukturen und Konzepte ist der Grundsatz, dass Entwicklung und Teilhabe eines sozialen Kontextes bedürfen, der verlässlich emotionalen Halt und Unterstützung in allen Lebenslagen sichert – wie immer die Unterstützungsarrangements gestaltet sind. Das heißt im Klartext: Inklusion bezieht sich nicht allein auf die strukturelle Bedingungen und soziale Netzwerke in der Gemeinde. Inklusion fängt bei den alltäglichen Kontakten im Lebensbereich Wohnen an. Die Qualität der unmittelbaren Nahbeziehungen ist für Menschen mit spezifischem Unterstützungsbedarf von existenzieller Bedeutung. Die Entwicklung dialogischer Beziehungen unter erschwerten Bedingungen erfordert eine intensive Begleitung, Raum und Zeit, Kompetenz und unbedingte Parteinahme. Ohne diese personellen und materiellen Ressourcen ist soziale Inklusion für diesen Personenkreis nicht realisierbar. 

 

Fazit

Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt dem langjährigen Engagement der Behindertenverbände für die Nichtausgrenzung von Menschen mit schweren Behinderungen Rückenwind. Sie benennt die Bereiche, in denen die Voraussetzungen für Inklusion zu schaffen sind. Indem sie die Menschenrechte zur Grundlage des Handelns macht, hat sie – nicht nur für die Behindertenhilfe – normative Bedeutung. Darum ist zu fordern, dass im angekündigten nationalen Aktionsplan die Anliegen von Menschen mit schweren Behinderungen explizit benannt und bei den Sozialplanungen und in gesellschaftlichen Prozessen Berücksichtigung finden. Das Zukunftsprojekt Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Zusammenwirken aller Akteure erfordert. Nur so kann eine tragfähige Basis für einen gelingenden Alltag von Menschen mit schweren Behinderungen inmitten der Gesellschaft entstehen – in einem Gemeinwesen, in dem sich alle Menschen willkommen fühlen, in dem Verschiedenheit wertgeschätzt und individuelle Interessen und Bedürfnisse beachtet werden, einem Gemeinwesen, in dem die Bürgerrechte für jeden gesichert sind, unabhängig vom Alter, vom Geschlecht, vom kulturellen Hintergrund oder einer Behinderung. Inklusion schließt niemanden aus.

Dr. Monika Seifert: Vorsitzende der DHG - Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft e. V. (Fachverband, der sich insbesondere für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit herausforderndem Verhalten engagiert – www.dhg-kontakt.de)

 © Erstveröffentlichung: Psychosozial-Verlag, Gießen

Literaturangaben finden Sie in der Denkbar 04/2011.

 
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